Stornierungsbedingung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Vermietung von Ferienwohnungen
§1.Mietvertrag/Abwicklung: Der Mietvertrag wird gültig mit Rücksendung des unterschriebenen Mietvertrags und durch Überweisung der Anzahlung.
2. Spätestens 3 Tage nach Vertragsabschluss wird die Anzahlung fällig, die Restzahlung 4 Wochen vor Mietantritt.
3. Am Abreisetag ist das Objekt um Abreisezeit ist 10°° Uhr zu verlassen. Bitte beachten Sie, dass das nicht Einhalten der Abreisezeit das Reinigungspersonal veranlasst, die Wohnung erst später zu betreten, so dass für die nachfolgenden Mieter nicht ausreichend geputzt werden kann.
§2 Rücktritt durch den Mieter: Bei einem Rücktritt vom Vertrag durch den Mieter hat der Vermieter Anspruch auf den vollen Mietpreis abzgl. nicht in Anspruch genommener Nebenkosten.. Der Vermieter verpflichtet sich, den Schaden zu begrenzen und einen Ersatzmieter zu suchen. Bei Erfolg dieser Bemühungen vermindert sich der Anspruch des Vermieters um den erzielten Mietertrag. Allerdings berechnet der Vermieter bei Neu-Vermietung eine Bearbeitungsgebühr von € 100.- Der Abschluss einer Reisekostenrücktrittversicherung wird empfohlen.
§ 3 Rücktritt durch den Vermieter: Wird die Vertragsdurchführung wegen bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erschwert oder gefährdet, kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Für diesen Fall versucht der Vermieter ein gleichwertiges Objekt anzubieten. Ein weiterer Anspruch auf Entschädigung besteht nicht. Der Vermieter kann den Vertrag fristlos kündigen, wenn die Zahlung der Restsumme bis 3 Wochen vor Mietbeginn nicht geleistet wurde. In diesem Fall hat der Vermieter Anspruch auf die volle Mietsumme abzgl. der Nebenkosten.
§ 4 Haftung des Vermieters: 1. Der Mietvertrag ist privatrechtlich. Der Vermieter ist kein Reiseveranstalter.
2. In den vom Vermieter zu erbringenden Leistungen sind keine Versicherungen enthalten, d. h. der Vermieter haftet nicht für Diebstahl oder Beschädigung am Eigentum des Mieters.
3. Der Vermieter haftet nur für Umstände, die im direktem Zusammenhang mit dem Mietobjekt stehen und nur für solche, die er zu verantworten hat.
4. Die Vertragspartner sind sich einig, dass das Mietobjekt als Ferienimmobilie durch verschiedene Personen genutzt wird und daher einer höheren Abnutzung unterliegen kann. Mängel, die den vertragsmäßigen Gebrauch der Wohnung nur unwesentlich beeinträchtigen berechtigen nicht zu einer Mietminderung.. Das Laden von E-Autos ist ausdrücklich untersagt. Ein Verstoß dieses Verbotes führt zu einer sofortigen Vertragskündigung.
5. Beanstandungen, die erst nach Abreise erfolgen, können keinen Anlass zur Mietminderung geben.
6. Mängel/Schäden die während der Mietzeit auftreten müssen dem Vermieter sofort gemeldet werden. Für Schäden, die vom Mieter verursacht werden, ist dieser ersatzpflichtig. Beanstandungen bezüglich der Reinigung müssen sofort, spätestens aber am Tage des Mietbeginns bis 18.00 Uhr gemeldet werden, damit eine Nachreinigung erfolgen kann. Spätere Beanstandungen können nicht anerkannt werden. In jedem Fall muss dem Vermieter eine angemessene Nachfrist gewährt werden.
7. Hausregeln: der Mieter ist verpflichtet, Wohnung und Einrichtung pfleglich zu behandeln, Einrichtungsgegenstände sind in sauberem Zustand zu halten und offenes Feuer ist nicht unbeaufsichtigt zu lassen. Er trägt alle Kosten, die durch das Nichtbeachten der genannten Regeln entstehen, in schwerwiegenden Fällen kann eine sofortige Aufhebung des Mietvertrags zur Folge haben. Hunde sind in unseren Betten nicht erlaubt. Es ist ausdrücklich nicht gestattet, E-Autos über das Hausstromnetz zu laden. Bei Zuwiderhandlung wird die Kaution einbehalten und etwaige anfallende Kosten berechnet. Das unerlaubte Laden von E-Autos führt zu einer fristlosen Kündigung des Mietvertrages.
8. Weitere Personen: Die Wohnung darf ausschließlich von der im Vertrag angegebenen Personenzahl benutzt werden. Bei einer Überschreitung der angegebenen Personenzahl oder bei einem nicht angemeldeten Aufenthalt von Haustieren behält der Vermieter sich vor, eine Nachberechnung von EUR 200 pro nichtgemeldeter Person/Woche und EUR 60 pro Haustier/Woche vorzunehmen.
9. Abreise: bei der Abreise bitte Fenster und Türen schließen! Die Wohnung ist bei Abreise besenrein zu verlassen, dazu gehört auch das Reinigen und Einräumen von Geschirr, Gläsern und Küchengeräten.
§ 5 Salvatorische Klausel: Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Vereinbarung ungültig sein oder werden, so werden hierdurch die Vereinbarungen im Übrigen nicht berührt. Im Fall von unwirksamen Regelungen gelten die jeweiligen deutschen gesetzlichen Vorschriften. Mehrere Personen haften für alle aus dieser Vereinbarung begründeten Verpflichtungen als Gesamtschuldner.
Gerichtsstand ist Düsseldorf.
Anmerkungen
Hund 60 EUR, pro Woche
auch andere Anreisetage sind auf Anfrage möglich
Kurtaxe pro Nacht, pro Person EUR 2,20
Bettwäschesets inkl. Handtüchern können für € 15.- pro Set und Woche gemietet werden.