Stornierungsbedingung
Versichert entspannter buchen!
Unser Haus ist ein sehr kleines „Unternehmen“. Stornierungen bereits bestätigter Buchungen haben eine große Auswirkung auf
unseren Betrieb. Kostenlose Stornierungs-Optionen können wir Ihnen daher leider nicht anbieten. Auch wir sind auf ein
gewisses Maß an Planungssicherheit angewiesen. Wenn Sie nicht langfristig planen können oder wollen, dann verstehen wir das
vollkommen. In dem Falle empfehlen wir Ihnen jetzt keine Ferienwohnung zu buchen, sondern erst dann, wenn Sie sich festlegen
können, sich bei uns zu melden.
Weil das Leben nicht immer so spielt, wie man das gerne hätte, besonders, wenn es um den wohlverdienten Urlaub geht, und es
immer wieder passiert, dass eine gebuchte Reise nicht angetreten werden kann, oder abgebrochen werden muss, empfehlen wir
allen Gästen den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung. Die uns entstandenen Ausfallkosten werden wir gemäß
DEHOGA-Gastaufnahmebedingungen berechnen.
Selbstverständlich bemühen wir uns, frei gewordene Ferienwohnungen weiter zu vermieten, um Unkosten für Sie und uns zu
vermeiden.
Mit Abschluss einer Versicherung sparen Sie unnötige Kosten, wenn der berühmt-berüchtigte Fall der Fälle eintritt, dass wegen
einer unvorhergesehenen Erkrankung oder eines Todesfalles oder anderer unvorhersehbarer Fälle verhindert sind. Dank des
Reiseschutzes entsteht Ihnen kein finanzieller Nachteil, wenn Sie Ihren Urlaub nicht antreten können oder früher abreisen
müssen.
Sie können diese Versicherung bequem und günstig online abschließen. Entsprechende Vordrucke können Sie aber auch bei der
Tourist-Info Meersburg oder im Reisebüro anfordern.
Für den Fall, dass Sie sich zu einer Buchung ohne Stornoversicherung
entschließen, bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir im Falle einer
Stornierung, mit einem Grund, der versichert wäre, keine kostenfreie
Stornierung vornehmen können.
MERKBLATT
Hotel- und Gaststättenverband Baden-Württemberg. Die Rechtslage bei der Bestellung einer Ferienwohnung.
1. Wird eine Ferienwohnung bestellt, so ist ein Gastaufnahmevertrag zustande gekommen.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung
der gegenseitigen Verpflichtungen daraus.
a) Verpflichtung des Gastwirtes ist es, die Ferienwohnung entsprechend der Bestellung bereitzuhalten.
b) Verpflichtung des Gastes ist es, den Preis für die Zeit der Bestellung der Ferienwohnung zu bezahlen.
3. Nimmt ein Gast die bestellte Ferienwohnung nicht in Anspruch, so bleibt er rechtlich verpflichtet, den Preis für die
vereinbarte Leistung zu bezahlen, ohne dass es auf den Grund der Verhinderung ankommt. Vorzeitige Abreise aufgrund
ungünstiger Witterung, Erkrankung oder unvorhergesehener Fälle, entbinden den Gast nicht von der Bezahlung des
vereinbarten Preises. Es müssen nur tatsächliche Einsparungen des Betriebes abgesetzt werden. Eine Rückvergütung kann nur
für den Fall der verlustlosen Weitervermietung erfolgen.
4. Die Einsparungen des Betriebes betragen in der Ferienwohnung 10 % des vereinbarten Preises. Bei vorzeitiger Abreise
werden in der Ferienwohnung 90 % des Ferienwohnungspreises berechnet.
5. Kann der Gastwirt die nicht in Anspruch genommene Ferienwohnung anderweitig vergeben, so entfällt die Verpflichtung des
Gastes zur Bezahlung in Höhe der anderweitig erzielten Einnahmen für diesen Zeitraum.
6. Der Gastwirt hat einen Anspruch auf Barzahlung aller Leistungen vor Abreise und dementsprechend ein gesetzliches
Pfandrecht an den eingebrachten Sachen des Gastes.
7. Gerichtsstand ist der Betriebsort, da auch im Falle einer Nichtbeanspruchung des Zimmers die Leistungen aus dem
Gastaufnahmevertrag am Ort des Betriebes zu erbringen sind.