Stornierungsbedingung
Es geht leider nicht ohne.... :) Die Mietbedingungen
1. Der Abschluss des Mietvertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung, gleichgültig auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist. Der Vermieter ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft dem Gast Schadenersatz zu leisten, ausgenommen bei Verhinderung durch höhere Gewalt. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag um 16:00 Uhr und endet am Abreisetag um 10:00 Uhr. Für die Berechnung der Miete zählt der Anreisetag als ganzer Tag, der Abreisetag wird nicht berechnet.
2.Das Mietobjekt darf nicht ohne Sondererlaubnis von mehr Personen bewohnt werden, als im Mietvertrag vereinbart. Der Mieter haftet für alle während seiner Mietdauer verusachten Schäden. Bei Beanstandungen und Schäden ist die Anprechpartnerin vor Ort (Tel siehe oben) sofort zu benachrichtigen.
3.Der Mieter wird nicht von der Entrichtung des vereinbarten Mietpreises befreit, wenn er aus einer in seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch macht. Persönliche Gründe sind alle Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie z.B. Urlaubssperre, Krankheit, usw. oder solche, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B.schlechtes Wetter.
4.Die Übernahme des unveränderten Mietvertrages durch Dritte ist möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Zustimmung des Vermieters. Der übernehmende Mieter tritt in den bestehenden Vertrag ein und haftet neben dem Hauptmieter als Gesamtschuldner der für den Mietpreis.
5.Der Mieter kann vor Mietbeginn jederzeit vom Mietvertrag zurücktreten. Erforderlich ist in jedem Fall ein eingeschriebener Brief an den Vermieter. In diesem Fall ist der Vermieter berechtigt, ohne weiteren Nachweis eine pauschale Entschädigung nach folgender Staffel zu berechnen:
vor dem Anreisetag
bis zu 45 Tagen 20% des Vertragspreises
44 bis 30 Tage 40% des Vertragspreises
29 bis 22 Tage 60% des Vertragspreises
ab 21 Tage 100% des Vertragspreises
Reiseabbruch während des Aufenthaltes 100% des Vertragspreises
Maßgeblich, auch bei telefonisch angekündigtem Rücktritt, ist jeweils das Eingangsdatum des Briefes beim Vermieter. Gegen Ersatzforderungen bei Vertragskündigungen wird der Mieter durch eine Reise-Rücktrittskosten-Versicherung oder Reiseabbruchversicherung geschützt. Wir empfehlen den Abschluss einer Reise-Rücktrittskosten-Versicherung und einer Reiseabbruch-Versicherung!
6. Die erhobene Kaution von 250 € wird nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter umgehend zurück überwiesen, wenn die Mietsache in vertragsgemäßen Zustand zurückgegeben ist.