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Diese Ferienunterkunft ist nach den Sternekriterien des Deutschen Tourismusverbandes geprüft und bewertet. Je nach Ausstattung und Service wird die Unterkunft mit ein bis fünf Sternen ausgezeichnet.
Unsere exklusive DTV 5 Sterne Penthaus-Ferienwohnung liegt direkt an der Mosel, unterhalb der romantische Reichsburg Cochem. Vom Balkon geniessen Sie einen herrlichen
Panoramablick auf Stadt, Mosel, Hafen, Schiffsanleger, Weinberge u.s.w.
Mit wenigen Schritten erreichen Sie den historischen Marktplatz und das Stadtzentrum.
Mit dem Aufzug erreichen Sie in der 3 Etage Ihre Ferienwohnung "Moselapart 2" für 2 Personen auf 63 qm.
DTV 5 Sterne Wohnung
1 km
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500 m
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50 km
Bootfahrten, Wandern, Fahrrad Touren u.w.s
Sie sind mitten der Altstadt, Markplatz
– oder –
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Allgemeine Mietbedingungen
1. Vertragsabschluß
Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung/ Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag vom Mieter unterschrieben oder dem Vermieter zugegangen ist.
Die Ferienwohnung/ das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
2. Mietpreis und Nebenkosten
In den vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser) enthalten. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine verbrauchsabhängige Abrechnung oder Zusatzleistung vereinbart (z.B. Endreinigung, sonst. Service oder Dienstleistung), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen.
Es wird eine Anzahlung von 20% des Gesamtpreises vereinbart, diese ist bei Vertragsabschluß fällig.
Bei Annullierung von weniger als 30 Tage vor Anreise: Keine Rückgabe der Anzahlung.
Die Restzahlung ist spätestens 14 Tage vor Mietbeginn zu leisten.
3. Kaution
Haben die Vertragsparteien eine Kaution vereinbart, zahlt der Mieter an den Vermieter eine Sicherheit für überlassene Einrichtungs- und Ausstattungsgegenstände . Die Kaution ist zusammen mit der Restzahlung zu leisten und ist nicht verzinslich. Sie wird spätestens bzw. innerhalb von 7 Tagen nach Beendigung des Mietverhältnisses an den Mieter zurückerstattet. Die Kaution variiert zwischen 200,-€ - 1.500.-€, je nach Länge des Aufenthalts.
4. Rücktritt durch den Mieter – Stornostufen - Modelle
Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zuganges der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten:
30.-€ Bearbeitungsgebühr
Bei der Buchung 20% des Reisepreises
Bis 30 Tage vor Anreise: 50% des Reisepreises
Bis 21 Tage vor Anreise: 70% des Reisepreises
Bis 14 Tage vor Anreise: 80% des Reisepreises
13 - 8 Tage vor Anreise: 90% des Reisepreises
7. Tag und weniger vor Anreise: 100% des Reisepreises
Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter keine oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint.
Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamtschuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten.
Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluß einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
5. Kündigung
Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen ( Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine
Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz bis Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen.
6. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
7. Haftung des Vermieters
Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
8. Hausordnung
Im Mietobjekt liegt eine Hausordnung aus. Die dort festgelegten Punkte sind einzuhalten.
9. Gerichtsstand und Erfüllungsort sind am Wohnsitz der Vermieters.
Firma H.& P. Immobilien Verwaltung - Helmut & Petra Steffens
Unterkunfts-Nummer: 432449
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*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
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