Stornierungsbedingung
Geschäftsbedingungen im Vermietugsgewerbe.
Hinweis:
Die Ausstattung der Zimmer und Wohnungen entspricht mindestens den Anforderungen, wie sie im Beherbergungsgewerbe
üblich sind.
a) Gästezimmer in Hotels, Pensionen und Privathäusern: Abschließbare Zimmer mit separatem Zugang und Fenster, Heizung nach Erfordernis der Außentemperatur,
Waschbecken
im Zimmer oder Bad, Steckdose am Waschbecken, Zimmerbeleuchtung und Bett- und Nachttischleuchte, Bett, Spiegel, Vorhang, Kleiderschrank mit Bügel
und Wäschefach, mit einem Stuhl pro Bett, Papierkorb, 2 Handtücher pro Gast, WC im Haus, Badbenutzung. Wenn Sie Küchenbenutzung vereinbart haben, sollten Sie mit
dem Gastgeber klären, ob sie auch die Zubereitung
von Speisen beinhaltet.
b) Ferienwohnungen: Abschließbare Wohneinheit mit Bad/Dusche und WC, Spiegel mit Steckdose, Heizung,
Koch- und Spülgelegenheit, Kühl- und Vorratsschrank,
Töpfe, Geschirr, Bestecke, Tisch, Sitz- und Schlafgelegenheit, Kleiderschrank mit Bügel und Wäschefach entsprechend der angegebenen Personenzahl. Wohn- und
Schlafräume mit Fenstern und Vorhängen, Abfalleimer, Lampen, Bodenbelag im Wohnbereich.
Soweit nicht anders gekennzeichnet, sind die angebotenen Leistungen in den Mietpreisen enthalten. Wir weisen darauf hin, dass die im nachfolgenden Verzeichnis
enthaltenen Angaben uns von den Vermietern aufgegeben wurden. Die AmrumTouristik hat die Angaben nicht überprüft. Sie haftet deswegen auch nicht für unrichtige
oder unvollständige Angaben. Der Gast hat nur gegenüber dem Gastwirt oder Vermieter einen unmittelbaren Anspruch auf Vertragserfüllung.
Die angegebenen Preise sind Endpreise, sofern Endreinigung
und Energie pauschal erhoben werden, sie enthalten MwSt. und Bedienungsgeld. (Bei evtl. MwSt.-Erhöhung
ist der Vermieter berechtigt, diese auf den Mietpreis umzulegen.) Sie gelten als Richtpreise nach dem Stand von Ende 2019. Sie gelten für mindestens eine Woche
Aufenthalt. Kürzerer Aufenthalt bedarf einer besonderen Vereinbarung mit dem Vermieter. Preisschwankungen infolge Änderungen vorbehalten. Wir empfehlen Ihnen
eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen,
für den Fall, dass Sie Ihr gebuchtes Ferienquartier nicht in Anspruch nehmen können. Die im Register aufgeführten Häuser
sind nach Orten und Straßennamen bzw. nach dem Alphabet geordnet. Die Reihenfolgen bedeuten also keine Rangordnung.
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1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer oder die
gemietete Wohneinheit (Unterkunftsart) bestellt
und zugesagt oder falls
eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war –bereitgestellt
worden ist.
2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner
zur Erfüllung, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen
ist. Sofern nicht anders vereinbart, beginnt die Mietdauer am Anreisetag
um 17 Uhr.
3. Der Gastgeber ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung der Unterkunft
dem Gast Schadenersatz zu leisten.
4. Für Gastaufnahmeverträge gelten die Bestimmungen des Mietrechts des
Bürgerlichen Gesetzbuches. Nach §552BGB wird der Mieter nicht dadurch
von der Entrichtung des vereinbarten Mietzinses befreit, wenn er aus in
seiner Person liegenden Gründen von der Mietsache keinen Gebrauch
macht. Persönliche Gründe, die im Lebensbereich des Gastes liegen, wie
z.B. Urlaubssperre, Krankheit, Tod usw., oder solche, die der Gastwirt
bzw. Vermieter nicht zu vertreten hat, wie z.B. schlechtes Wetter,
Abbestellfristen für gemietete Hotelzimmer, Appartements, Wohnungen
oder andere Unterkünfte, sieht der Gesetzgeber nicht vor.
5. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, bei Nichtinanspruchnahme der
vertraglichen Leistungen das betreffende Zimmer oder die sonstige
Unterkunft nach Möglichkeit anderweitig zu vermieten.
6. Der Gastwirt bzw. Vermieter ist gehalten, die ersparten Aufwendungen,
wie z.B. Bettwäsche, abzusetzen. In der Rechtsprechung
haben sich
hierfür folgende
Erfahrungssätze als Durchschnittswerte ergeben:
Übernachtung: 10%
Übernachtung/Frühstück: 20%
Halbpension: 30%
Vollpension: 40%
7. Erfüllungsort ist der jeweilige Sitz des Beherbergungsbetriebes.
Gerichtsstand ist das Amtsgericht Niebüll, bei höheren Streitigkeiten das
Landgericht in Flensburg.
Haftpflicht:
Für Geld, Wertsachen und Kostbarkeiten, die dem Gastwirt oder Vermieter
oder deren Vertreter zur Aufbewahrung übergeben werden, haftet er nur nach
den gesetzlichen Bestimmungen über den unentgeltlichen Verwahrungswert.