Anreise - Abreise
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April 2025
Mo
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Erwachsene
2
Kinder(bis einschl. 17 Jahre)
0

Holiday house Remise am Alfbach

4.96/5
21 Bewertungen
100% Empfehlung
4 Schlafzimmer
2 Badezimmer
Max. 10 Gäste
140 m²
Buchet
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Preise

Bitte Daten und Anzahl der Gäste auswählen
Anreise - Abreise
Wann möchtest du reisen?
März 2025
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Verbrauchsabhängige Nebenkosten
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Anreisetag möglich. Stornierungsbedingungen: Bei einer Stornierung werden wir versuchen die Wohnung anderweitig zu vermieten. Sollte uns dieses nicht gelingen, erheben wir folgende Stornierungsgebühren: 60% des Reisepreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt. 80% des Reisepreises bei Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt. 90% des Reisepreises bei Stornierung ab 13 Tage vor Reiseantritt. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA-Beherbergungsvertrag: Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer  Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben. Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischt typischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmend – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot oder Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einer Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend §535 Satz BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wir oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallen Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen - bei Übernachtung (FeWo) mit pauschal 10 % - vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Im Übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA), Bonn
Mietbedingungen
  • Anzahlung: 30% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
  • Restzahlung: Tage vor Anreise
  • Kaution: EUR 250.00
  • Anreisezeit: frühestens 16:00 Uhr
  • Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Anmerkungen
Fragen Sie gerne auch Ihren individuellen Wunschzeitraum und mehr oder weniger als 4 Personen an. Kinder bis einschließlich 4 Jahre wohnen kostenlos bei uns. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Besuch im Ferienhaus empfangen möchten. Hunde gerne auf Anfrage.

Beschreibung

Das komplett freistehende, ehemalige Bauernhaus mit direktem Zugang zu Alfbach, neuem Saunahaus und 7.100qm Wiese & Wald lädt Euch auf eine Zeitreise ein. Trotz aufwendiger, liebevoller Sanierung wurde die Authentizität des Lebens in der zweiten...
Besondere Merkmale
Wohnerlebnis im Retrostil, Saunahaus, Grill, Feuerstelle, 7.100qm Wiese & Wald mit Zugang zum Alfbach, WLAN, Kamin, Garage. 4 Schlafzimmer, 2 Bäder mit Dusche und WC, 1 separates WC. Voll ausgestattete Küche mit Gasherd und Backofen, Mikrowelle und großem...

Ausstattung

4 Schlafzimmer
Max. 10 Gäste
140 m²
Gratis WiFi
Haustiere und Hunde auf Anfrage
Sauna
Rauchen nicht erlaubt
Geschirrspüler

Lage

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Entfernungen
Arzt:1 km
Bahnhof:29 km
Bus:150 m
Einkaufsmöglichkeit:1.5 km
Flughafen:120 km
Ortsmitte:1 km
Restaurant:1 km
In der Nähe
Unsere Freizeittipps
  • Angeln
  • Bowling
  • Erlebnisbad
  • Fitness
  • Freibad
  • Freizeitpark
  • Fussball
  • Geocaching
  • Grillen
  • Hallenbad
  • Inliner fahren
  • Jagen
  • Joggen
  • Kart fahren
  • Kegelbahn/Bowlen
  • Kino
  • Kultur
  • Lagerfeuer
  • Minigolf
  • Mountainbiking
  • Nordic Walking
  • Paintball
  • Radfahren/ Cycling
  • Rodeln
  • Schlittschuhlaufen
  • Sehenswürdigkeiten
  • Ski-Langlauf
  • Vögel beobachten
  • Wandern
  • Zelten
  • Zoo
Urlaubsziel
Im Ort Bleialf findet man alles Nötige für den täglichen Bedarf: Supermarkt, Bäcker, Restaurants, Café, Apotheke, Ärzte, Tankstelle, kleines Schwimmbad. Die Unterkunft ist der ideale Ausgangspunkt für endlose Spaziergänge und Radtouren durch die wunderschöne Hügellandschaft der Eifel. Zu attraktiven Tagesausflügen lädt u. a. das nur einen Steinwurf entfernte Belgien mit seinem Naturpark Hohes Venn ein. Das Wander- und Radwegenetz der Schneifel liegt direkt vor der Haustür, führt durch Bleialf und bietet Rundwege in verschiedenen Längen und Schwierigkeitsgraden an. Im Winter gibt es in der Nähe Möglichkeiten zum Langlaufen und für Kinder eine Rodelbahn mit Lift.

Kontakt

Firma Remise am Alfbach - HerrAlbustin AlbustinDeutsch
Unterkunfts-Nummer: 354033
Telefonnummer des GastgebersBitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten

Bewertungen und Rezensionen

4.96
Out of 5
(21 Bewertungen)
4.90Ausstattung
5.00Preis/Leistung
5.00Service
4.95Umgebung
gemütlicher WeihnachtsurlaubVon Familie SV aus Bestwig · 07.01.2025
Reisezeitraum: 21.12.2024verreist als:: Familie
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5
Wir wurden sehr freundlich vom Eigentümer an der Remise empfangen. Das Feuer prasselte im Kamin und es stand Kuchen auf dem Küchentisch. Das alte Bauernhaus hat eine schöne Atmosphäre und eine gute ruhige Lage. Spaziergänge in der Natur sind ab der Haustür möglich, es gibt viele interessante Wege, einen Naturlehrpfad und reichlich Wälder zum Entdecken. Nach den Spaziergängen im Schnee haben wir uns in der schönen Sauna aufgewärmt. Das Haus bietet ausreichend Platz für unsere Großfamilie - 9 Personen + 2 Hunde. Zubehör für unser jüngstes Familienmitglied wurde auch sofort zur Verfügung gestellt. Die Küchenausstattung ist klasse. Alles, was wir zum Kochen gebraucht haben, war in der Küche vorhanden, inkl. 1 großem Kühlschrank und 1 Gefrierschrank. Holz für den Kamin wurde uns reichlich zur Verfügung gestellt.

Familienwochenende mit 10 ErwachsenenVon Reisegruppe Kühnöl -Rekus aus Bad Honnef -Köln-Rommerskirchen · 25.07.2024
Reisezeitraum: 05.07.2024verreist als:: Reisegruppe
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Wir waren als Familie mit 10 Erwachsenen in der Remise zu Gast und haben uns dort sehr wohl gefühlt! Die Situation der Schlafzimmer war für unsere Konstellation nicht optimal, aber das wussten wir ja vorher schon und haben uns arrangiert. Die liebevolle nostalgische Einrichtung wird ergänzt von angemessener moderner Technik: der Pellet-Ofen hat sich zu unserer Freude selbstständig eingeschaltet, die Sauna erfreute uns ebenfalls! Die Gastgeber waren jederzeit ansprechbar und konnten uns gut unterstützen. Unsere Erwartungen wurden erfüllt und sogar übertroffen!!! Vielen Dank

Preise

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Erwachsene
2
Kinder(bis einschl. 17 Jahre)
0
Verbrauchsabhängige Nebenkosten
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Kostenfreie Stornierung bis 90 Tage vor Anreisetag möglich. Stornierungsbedingungen: Bei einer Stornierung werden wir versuchen die Wohnung anderweitig zu vermieten. Sollte uns dieses nicht gelingen, erheben wir folgende Stornierungsgebühren: 60% des Reisepreises bei Stornierung bis 30 Tage vor Reiseantritt. 80% des Reisepreises bei Stornierung bis 14 Tage vor Reiseantritt. 90% des Reisepreises bei Stornierung ab 13 Tage vor Reiseantritt. Rechte und Pflichten aus dem Gastaufnahmevertrag DEHOGA-Beherbergungsvertrag: Die Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer  Mit guten Gründen darf im Gastgewerbe ein besonderes, von Gastlichkeit geprägtes Verhältnis zwischen dem Gast und dem Gastgeber erwartet werden. Schließlich ist die Gastlichkeit entscheidender Bestandteil einer jeden gastronomischen Leistung. Doch immer wieder wird dieses Verhältnis getrübt durch Rechtsstreitigkeiten. In Vergessenheit gerät häufig, dass die in allen Bereichen des Geschäftslebens geltenden Regeln uneingeschränkt auch auf das Gastgewerbe Anwendung finden. Wohl aus diesem Grunde besteht weit verbreitet die Ansicht, die Reservierung eines Hotelzimmers sei eine Art „unverbindliche Voranfrage“, die zwar den Hotelier verpflichte, vom Gast aber jederzeit sanktionslos rückgängig gemacht werden könne. Um dem in dieser Frage bestehenden Informationsbedürfnis Rechnung zu tragen und etwaige Missverständnisse auszuräumen, sei nachfolgend ein kurzer, unverbindlicher Überblick zur Frage der Nichtinanspruchnahme bzw. Absage reservierter Hotelzimmer gegeben. Der Beherbergungsvertrag ist ein gemischt typischer Vertrag mit Grundelementen aus dem Mietrecht und mindestens eines anderen Vertragstyps, etwa des Kauf- oder Dienstvertrages. Der Vertrag kommt durch zwei übereinstimmend – mündliche oder schriftliche – Willenserklärungen, durch Angebot oder Annahme zustande. Dabei ist die Erklärung, ein Zimmer reservieren zu wollen, nicht etwa als Aufforderung an den Hotelier zu verstehen, von sich aus ein Angebot abzugeben. Vielmehr ist die Erklärung ihrerseits bereits ein Angebot auf Abschluss eines Beherbergungsvertrages. Sobald die Zimmerreservierung vom Beherbergungsbetrieb angenommen ist, liegt ein verbindlicher Beherbergungsvertrag vor. Dies gilt selbst für den Fall, dass die Parteien noch nicht sofort über alle wesentlichen Vertragsbestandteile einer Vereinbarung getroffen haben. Denn die vertragliche Einigung scheitert nicht daran, dass die Parteien bei erkennbarem Willen zur vertraglichen Bindung einzelne Vertragspunkte später bestimmen oder die Bestimmung dem Vertragspartner überlassen. Der wesentliche Inhalt des Beherbergungsvertrages bestimmt sich nach § 535 BGB. Danach hat das Hotel das vereinbarte Hotelzimmer während der Mietzeit zur Verfügung zu stellen. Der Gast hingegen ist zur Entrichtung des vereinbarten Zimmerpreises verpflichtet. Der Beherbergungsvertrag ist nicht anders zu behandeln als jeder andere Vertrag nach dem bürgerlichen Recht. Vorbehaltlich anders lautender Vereinbarungen in Vertrag oder Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) kann der Beherbergungsvertrag von keiner Vertragspartei einseitig gelöst werden. Völlig unabhängig von Zeitpunkt oder Gründen der Abbestellung besteht kein Recht auf „Stornierung“ einer Buchung. Das bestellte und vom Hotel bereitgehaltene Hotelzimmer ist entsprechend §535 Satz BGB zu bezahlen. Dies gilt selbst dann, wenn das Hotelzimmer aus in der Sphäre des Gastes liegenden Gründen nicht in Anspruch genommen wird. Die vom Gast trotz Nichtinanspruchnahme zu entrichtende Zahlung wir oftmals unter der Bezeichnung „Stornogebühr“ geführt. Ist durch Vertrag oder Allgemeine Geschäftsbedingungen nichts anderes bestimmt, so handelt es sich bei der „Stornogebühr“ nicht um eine Sanktion für die Abbestellung eines Hotelzimmers. Die „Stornogebühr“ beziffert vielmehr die vertraglich geschuldete Gegenleistung (Zimmerpreis) abzüglich der ersparten hoteleigenen Aufwendungen. Nicht angefallen Betriebskosten – etwa für Bewirtung oder Zurverfügungstellung von Bettwäsche – hat sich der Hotelier gemäß § 552 Satz 2 BGB anspruchsmindernd anrechnen zu lassen. Die Höhe dieser anzurechnenden Einsparungen richtet sich nach den konkreten Umständen des Einzelfalls. Von der Rechtsprechung wird der Wert der ersparten Aufwendungen - bei Übernachtung (FeWo) mit pauschal 10 % - vom Übernachtungspreis regelmäßig als angemessen erachtet. Den Parteien des Beherbergungsvertrages ist es jedoch unbenommen, höhere oder geringere Einsparungen nachzuweisen. Im Übrigen muss sich der Hotelier die Vorteile anrechnen lassen, die er aus einer anderweitigen Vermietung des Zimmers erlangt. Eine grundsätzliche Verpflichtung, bei fehlender Inanspruchnahme des Hotelzimmers einen Ersatzmieter zu suchen, besteht jedoch nicht. Allerdings darf sich der Hotelier nicht treuwidrig gegen die Aufnahme anderer Gäste verschließen. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Betriebsort. Quelle: Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e. V. (DEHOGA), Bonn
Mietbedingungen
  • Anzahlung: 30% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
  • Restzahlung: Tage vor Anreise
  • Kaution: EUR 250.00
  • Anreisezeit: frühestens 16:00 Uhr
  • Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Anmerkungen
Fragen Sie gerne auch Ihren individuellen Wunschzeitraum und mehr oder weniger als 4 Personen an. Kinder bis einschließlich 4 Jahre wohnen kostenlos bei uns. Bitte informieren Sie uns, wenn Sie Besuch im Ferienhaus empfangen möchten. Hunde gerne auf Anfrage.

Weitere Unterkünfte

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