Stornierungsbedingung
Stornierung
1.) Sofern das in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Buchungsdatum des Mietgegenstands mehr als 30 Tage vor dem Anreisetag liegt, ist die Stornierung bei einer ausdrücklichen Absage des Mieters/der Mieterin 30 Tage oder früher vor Beginn des Mietverhältnisses kostenfrei und die geleisteten Zahlungen werden vollständig ohne Abzüge erstattet.
2.) Sofern das in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Buchungsdatum des Mietgegenstands mehr als 30 Tage vor dem Anreisetag liegt, bleibt bei einer ausdrücklichen Absage des Mieters/der Mieterin 29 bis 8 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses der vertragliche Anspruch des Vermittlers auf Zahlung des Mietzinses in Höhe von 50 % bestehen, sofern keine Weitervermietung des Mietgegenstandes erfolgte. Im Fall einer teilweisen Weitervermietung bleibt der vertragliche Anspruch des Vermittlers auf Zahlung des Mietzinses in Höhe von 50 % bestehen auf die Tage, die nicht erfolgreich weitervermietet wurden. Erfolgt die Weitervermietung durch den Einsatz von Sonderangeboten oder ähnlichem, ist der durch den geringeren Weitervermietungspreis bedingte Schaden zu zahlen. In jedem Fall wird eine Abwicklungsgebühr in Höhe von EUR 30.00 erhoben. Der Vermittler ist angehalten, sich um eine anderweitige Vermietung der Mietsache zu bemühen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
3.) Sofern das in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Buchungsdatum des Mietgegenstands mehr als 30 Tage vor dem Anreisetag liegt, bleibt bei einer ausdrücklichen Absage des Mieters/der Mieterin 7 bis 0 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses der vertragliche Anspruch des Vermittlers auf Zahlung des Mietzinses in Höhe von 100 % bestehen, sofern keine Weitervermietung des Mietgegenstandes erfolgte. Im Fall einer teilweisen Weitervermietung bleibt der vertragliche Anspruch des Vermittlers auf Zahlung des Mietzinses in Höhe von 50 % bestehen auf die Tage, die nicht erfolgreich weitervermietet wurden. Erfolgt die Weitervermietung durch den Einsatz von Sonderangeboten oder ähnlichem, ist der durch den geringeren Weitervermietungspreis bedingte Schaden zu zahlen. In jedem Fall wird eine Abwicklungsgebühr in Höhe von EUR 30.00 erhoben. Der Vermittler ist angehalten, sich um eine anderweitige Vermietung der Mietsache zu bemühen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
4.) Sofern das in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Buchungsdatum des Mietgegenstands weniger als 30 Tage vor dem Anreisetag liegt, ist die Stornierung bei einer ausdrücklichen Absage des Mieters bis zu 48 Stunden nach Buchung kostenfrei und die geleisteten Zahlungen werden vollständig ohne Abzüge erstattet.
5.) Sofern das in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Buchungsdatum des Mietgegenstands weniger als 30 Tage vor dem Anreisetag liegt, bleibt bei einer ausdrücklichen Absage des Mieters/der Mieterin bis 7 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses der vertragliche Anspruch des Vermittlers auf Zahlung des Mietzinses in Höhe von 50 % bestehen, sofern keine Weitervermietung des Mietgegenstandes erfolgte. Im Fall einer teilweisen Weitervermietung bleibt der vertragliche Anspruch des Vermittlers auf Zahlung des Mietzinses in Höhe von 50 % bestehen auf die Tage, die nicht erfolgreich weitervermietet wurden. Erfolgt die Weitervermietung durch den Einsatz von Sonderangeboten oder ähnlichem, ist der durch den geringeren Weitervermietungspreis bedingte Schaden zu zahlen. In jedem Fall wird eine Abwicklungsgebühr in Höhe von EUR 30.00 erhoben. Der Vermittler ist angehalten, sich um eine anderweitige Vermietung der Mietsache zu bemühen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
6.) Sofern das in der Buchungsbestätigung ausgewiesene Buchungsdatum des Mietgegenstands weniger als 30 Tage vor dem Anreisetag liegt, bleibt bei einer ausdrücklichen Absage des Mieters/der Mieterin zwischen 7 und 0 Tage vor Beginn des Mietverhältnisses der vertragliche Anspruch des Vermittlers auf Zahlung des Mietzinses in Höhe von 100 % bestehen, sofern keine Weitervermietung des Mietgegenstandes erfolgte. Im Fall einer teilweisen Weitervermietung bleibt der vertragliche Anspruch des Vermittlers auf Zahlung des Mietzinses in Höhe von 100 % bestehen auf die Tage, die nicht erfolgreich weitervermietet wurden. Erfolgt die Weitervermietung durch den Einsatz von Sonderangeboten oder ähnlichem, ist der durch den geringeren Weitervermietungspreis bedingte Schaden zu zahlen. In jedem Fall wird eine Abwicklungsgebühr in Höhe von EUR 30.00 erhoben. Der Vermittler ist angehalten, sich um eine anderweitige Vermietung der Mietsache zu bemühen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird empfohlen.
7.) Die Buchung kann beidseitig storniert werden, wenn die Erfüllung des Vertrages durch bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Ereignisse höherer Gewalt (z. B. Krieg, politische Unruhen, Naturkatastrophen) beeinträchtigt, gefährdet oder wesentlich erschwert wird. Die Vertragsparteien werden in diesem Fall vom Vertrag sowie den beinhalteten Pflichten freigestellt. Bereits erbrachte Leistungen einer Vertragspartei sind dem Vertragspartner zu erstatten.