Stornierungsbedingung
Bei Abschluss des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 25% fällig. Der Restbetrag ist zahlbar 1 Monat vor Antritt der Reise. Beide Zahlungen sind auf das im Mietvertrag genannte Konto zu überweisen.
Sie können Terminumbuchungen bis 45 Tage vor Anreise in Abstimmung mit dem Vermieter vornehmen. Bei der Festlegung Ihrer neuen Aufenthaltsdauer ist die Belegung des Ferienhauses maßgeblich.
Sie können vom Mietvertrag schriftlich zurücktreten oder die Reise nicht antreten. Für diesen Fall hat der Vermieter Anspruch auf Entschädigung als Ersatz für getroffene Reisevorkehrungen, Aufwendun-gen und den entgangenen Gewinn. Der Vermieter kann anstelle einer konkret berechneten Entschädigung nach seiner Wahl auch eine pauschalierte Entschädigung (Rücktrittsgebühr) verlangen. Diese beträgt in Prozent vom Gesamtpreis: bis zum 125. Tag vor Reisebeginn 25% - mindestens jedoch 250,00 Euro -, bis zum 90. Tag vor Reisebeginn 50% - mindestens jedoch 500,00 Euro -, ab dem 89. Tag vor Reisebeginn oder Nichtinanspruchnahme 100% des ursprünglichen Mietpreises. Reisen Sie am Anreisetag ohne vorherige schriftliche Kündigung nicht an, ist die gesamte Miete für die vereinbarte Miet-zeit zu zahlen. Ihnen bleibt es vorbehalten, einen geringeren Schaden gegenüber uns nachzuweisen. Wir sind nicht verpflichtet, uns um eine anderweitige Vermietung des Mietobjektes zu bemühen, wenn und solange der Mieter nicht erklärt, dass er nicht anreist. Sprechen Sie uns rechtzeitig an. Wir finden eine gemeinsame Lösung für Ihr Problem.
Die Regelungen des § 6 Absatz 2 gelten nicht bei folgenden Kündigungsgründen: bei Tod, schwerem Unfall oder unerwartet schwerer Erkrankung des Freiengastes oder eines nahen Familienangehörigen, bei Schaden am Eigentum des Kunden infolge Feuers, Elementarereignisse oder vorsätzlicher Straftat eines Dritten, unerwartete betriebsbedingte Kündigung des Arbeitsverhältnisses durch den Arbeitge-ber, Wiedereinstellung nach Arbeitslosigkeit. Für diese Fälle wird eine Pauschalentschädigung von 450,00 Euro vereinbart, welche nach Absprache mit dem Vermieter ggf. bei erneuter Buchung verrechnet werden kann. Der Mieter ist verpflichtet diese Sachverhalte schriftlich nachzuweisen.