Stornierungsbedingung
Ortstaxe 2,30 € pro Person pro Nacht. Es gelten die Bestimmungen des AGBH – Österr. Hotelvertragsbedingungen. Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
RÜCKTRITT VOM VERTRAG UND VORZEITIGE ABREISE
Wir sehen einige Fristen vor, die für eine kostenlose Annullierung bzw. für Rücktrittsmöglichkeiten mit Stornogebühr von Relevanz sind:
Bis spätestens 3 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag des Gastes kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern spesenfrei aufgelöst werden.
Bis spätestens 2 Monate vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern einseitig aufgelöst werden, wobei in diesem Fall jedoch eine Stornogebühr von 20% fällig wird.
Bis spätestens 1 Monat vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern einseitig aufgelöst werden, wobei in diesem Fall jedoch eine Stornogebühr von 50% fällig wird.
Bis spätestens 1 Woche vor dem vereinbarten Ankunftstag kann der Vertrag von beiden Vertragspartnern einseitig aufgelöst werden, wobei in diesem Fall jedoch eine Stornogebühr von 90% fällig wird.
Erscheint der Gast bis 18.00 Uhr des vereinbarten Ankunftstages nicht und ist auch kein späterer Ankunftszeitpunkt vereinbart, kann der Beherbergungsbetrieb vom Vertrag zurücktreten. Eine Ausnahme besteht jedoch dann, wenn der Gast die Zahlung schon vollständig geleistet hat. In diesem Fall bleiben die Räume bis spätestens 12.00 Uhr des folgenden Tages reserviert.
Der Gast hat auch im Falle einer Nichtinanspruchnahme der vom Beherbergungsbetrieb bereitgestellten Leistungen das Entgelt zu zahlen. Es trifft den Unternehmer jedoch die Obliegenheit, sich um anderweitige Vermietung zu kümmern. Von dem vom Gast zu leistenden Entgelt wird ein Betrag in Abzug gebracht, den sich der Beherbergungsbetrieb infolge der Nichtinanspruchnahme erspart hat. Wir sehen folgende Prozentsätze hinsichtlich der Einsparungen vor:
10 % des Zimmerpreises sowie. Diese sind vom vereinbarten Entgelt in Abzug zu bringen.
Auch für den Fall einer vorzeitigen Abreise des Gastes sehen wir vor, dass der volle, vereinbarte Preis verlangt werden kann. Auch hier besteht jedoch die Obliegenheit des Beherbergungsunternehmens, sich um eine anderweitige Vermietung der nicht mehr benützten Räume zu bemühen. Es sind hier ebenfalls die Einsparungen, die der Unternehmer durch die Nichtbenützung erlangt, in Abzug zu bringen, wobei von den oben genannten Prozentsätzen auszugehen ist.
Anmerkungen
Waschmaschine inklusive
Trockner inklusive
Sauna inklusive
Feuerholz inklusive
Hund 10 EUR, pro Nacht
Mindestmietzeit beträgt 3 Nächte.
2,30€ Ortstaxe p.P. /Nacht ab 15 Jahren, Lungauer Bärensuiten Registierungsnr. : 50504-008102-2020