Stornierungsbedingung
Die Mieter werden von der Entrichtung des Mietzinses nicht dadurch befreit, dass sie durch einen in ihrer Person
liegenden Grund (z.B. Erkrankung) an der Ausübung des ihnen zustehenden Gebrauchsrechts verhindert
werden. Sollte der Mieter die Reise bis 60 Tage vor Anreise stornieren, fallen keine Kosten an. Storniert der
Mieter die Reise danach, ist der volle Mietpreis (ausgenommen Extras und Dienstleistungen) zu zahlen. Der Vermieter empfiehlt deshalb den Abschluss einer Reise-Rücktrittsversicherung.