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Erwachsene
2
Kinder(bis einschl. 17 Jahre)
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Ferienwohnung Schelp

1 Schlafzimmer
1 Badezimmer
Max. 4 Gäste
63 m²
Zingst
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Preise

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Beschreibung

Die schöne Ferienwohnung an der Ostsee, zentrale Lage, ist nur 400 m vom Strand entfernt. Sie hat drei Zimmer und ist 63 qm groß. Außerdem hat sie einen großen Südbalkon. Ausgelegt ist die Ferienwohnung für maximal...
Besondere Merkmale
Preise sind nach Zeit und Personenzahl variabel und sollten gesondert erfragt werden

Ausstattung

1 Schlafzimmer (1)
Max. 4 Gäste
63 m²
Gratis WiFi
Fernseher
Haustiere und Hunde nicht erlaubt
Rauchen nicht erlaubt
Treppe
Geschirrspüler
Waschmaschine

Preise

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Kinder(bis einschl. 17 Jahre)
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Verbrauchsabhängige Nebenkosten
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Allgemeine Mietbedingungen 1. Vertragsabschluss Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung ist verbindlich geschlossen, wenn die An-zahlung angewiesen und beim Vermieter eingegangen ist. Mit dem Zahlungseingang wird der Vertrag über die vereinbarte Mietdauer rechtskräftig, ebenso die beigefügte Nutzungsvereinbarung über die Nutzung eines Internetzugangs über WLAN. Die Ferienwohnung wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer aus-schließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maxi-malen Personenzahl belegt werden. Die Fortsetzung/Erneuerung vom Mietverhältnis nach Ablauf der Vertragsdauer muss erneuert werden. 2. Mietpreis und Nebenkosten Im vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten (z.B. für Strom, Heizung, Wasser, Parkplatz) enthalten, die Endreinigung wird einmalig berechnet. Haben die Vertragsparteien ausdrücklich eine Zusatzleistung vereinbart (z.B. Bettwäsche), deren Inanspruchnahme dem Mieter freigestellt sind, sind diese Nebenkosten gesondert in Rechnung zu stellen. Eine Anzahlung von 10% vom Gesamtpreis ist bei Vertragsschluss fällig. Die Restzahlung ist spätestens 30 Tage vor Mietbeginn zu leisten. Am Objekt steht ein zugewiesener kostenloser Parkplatz bereit, die Nutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Weitere Stellflächen sind auf öffentlichen Parkplätzen, gegen Gebühr, in Anspruch zu nehmen. 3. Rücktritt durch den Mieter Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietver-trag zurücktreten. Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der nachfolgenden Höhe zu leisten: Rücktritt bis zum 45. Tag vor Beginn der Mietzeit: 20% (mindestens jedoch 25 €) Rücktritt bis zum 30. Tag vor Beginn der Mietzeit: 50% Rücktritt bis zum 2. Tag vor Beginn der Mietzeit: 80% Rücktritt bis zum 1.Tag vor Beginn der Mietzeit: 100% bei Nichterscheinen 100% Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist. Der Mieter kann bei Rücktritt vom Vertrag einen Ersatzmieter benennen, der bereit ist, an seiner Stelle in das bestehende Vertragsverhältnis einzutreten. Der Vermieter kann dem Eintritt des Dritten widersprechen, wenn dieser wirtschaftlich oder persönlich unzuverlässig erscheint. Tritt ein Dritter in den Mietvertrag ein, so haften er und der bisherige Mieter dem Vermieter als Gesamt-schuldner für den Mietpreis und die durch den Eintritt des Dritten entstehenden Mehrkosten. Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen. Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen. 4. Kündigung durch den Vermieter Der Vermieter kann das Vertragsverhältnis vor oder nach Beginn der Mietzeit ohne Einhaltung einer Frist kün-digen, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen ( Anzahlung, Restzahlung oder Kaution) nicht fristgemäß leistet oder sich ansonsten in solchen Maße vertragswidrig verhält, dass dem Vermieter eine Fortsetzung des Vertragsverhältnisses nicht zuzumuten ist. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns ver-langen. 5. Pflichten des Mieters Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist. In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig. Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über Mängel der Mietsache unverzüglich zu unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsgemäßen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu. 6. Haftung des Vermieters/Schadensabwendung Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht gemäß §536a BGB. Die Haftung des Vermieters für Sachschäden aus unerlaubter Handlung ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters oder seines Erfüllungsgehilfen beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.). Zur Schadensabwendung (z. B. Wassereinbruch etc.) für das Objekt oder deren Gäste, darf das Objekt auch ohne Anwesenheit des Mieters betreten werden, ansonsten nur nach Absprache mit dem Mieter des Miet-objektes. 7. Hausordnung Im Mietobjekt liegt eine Hausordnung aus, die dort festgelegten Punkte sind einzuhalten. 8. Gerichtsstand und Erfüllungsort Gerichtsstand und Erfüllungsort sind am Wohnsitz der Vermieter.
Mietbedingungen
  • Anzahlung: 10% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
  • Restzahlung: Tage vor Anreise
  • keine Kaution
  • Anreisezeit: frühestens 15:00 Uhr
  • Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Anmerkungen
Kurtaxe Hauptsaison vom 1. Mai bis 30. September: Erwachsene: 2,80 Euro 16-17jährig: 1,40 Euro Nebensaison vom 1. Oktober bis 30. April: Erwachsene: 1,40 Euro 16-17jährig: 0,60 Euro Sonstiges: - Hundekurkarte: 1,00 Euro - Kinder bis 17 Jahre Kurtaxe-1,20 Ermässigt 50%: Schüler, Azubis, Studenten und Schwerbehinderte Schwerbehinderte mit Grad der Behinderung 100 % sind Kurtaxe-befreit

Lage

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Entfernungen
Arzt:100 m
Bahnhof:15 km
Bus:100 m
Einkaufsmöglichkeit:200 m
Flughafen:20 km
Ortsmitte:100 m
Restaurant:100 m
Strand:400 m
Wasser:500 m
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  • Windsurfen
Weitere Freizeitmöglichkeiten
Minigolf Schießbahn
Urlaubsziel
Zingst ist der größte Ort auf der Halbinselkette Fischland/Darß/Zingst. Es ist ein altes Fischer- und Seefahrerdorf, es präsentiert sich Ihnen heute als moderner Ort. Im Jahre 2002 wurde die Gemeinde zum staatlich anerkannten Seeheilbad ernannt. Es liegt zwischen den Hansestädten Rostock und Stralsund, inmitten des Naturpark Vorpommersche Boddenlandschaft auf der Halbinsel Darss.
Anreisen
Anreise mit dem Auto: aus Richtung Berlin die A19 aus Richtung HH/Lübeck die A20 (Abfahrt HRO- Ost) anschließend auf der B105 bis zur Abfahrt Altheide oder Abfahrt Löbnitz zwischen Rostock und Stralsund. Den Hinweisschildern folgen in Richtung Fischland bzw. in Richtung Barth und weiter in Richtung Zingst/Prerow folgen.

Kontakt

Familie P & L SchelpDeutsch, Englisch und Spanisch
Unterkunfts-Nummer: 19821
Telefonnummer des GastgebersBitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten

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