Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z. B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20 % des Mietzinses) sowie gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80 % des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Die SAV empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sofern eine Neuvermietung gelingt, hat der Mieter 10 % des ursprünglichen Mietzinses als Kostenpauschale an SAV zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
Mietbedingungen
•
Anzahlung: 33% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
•
Restzahlung: Tage vor Anreise
•
keine Kaution
•
Anreisezeit: frühestens 16:00 Uhr
•
Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
Zahlungsmöglichkeiten
•
Barzahlung
•
Überweisung
Anmerkungen
- Kurtaxe Haupsaison (01.04.-31.10.) 3,70€ pro Person/Nacht
- Kurtaxe in der Nebensaison 1,85 €
Beschreibung
Das Appartement "Beach Ole" wurde Ende 2016 nahezu komplett renoviert und bietet auf seinen 32 m² Platz für bis zu 2-4 Personen (max. 3 Erwachsene). Es befindet sich im 1. OG und verfügt über einen Wohn-/Schlafraum...
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Hinweise des Gastgebers
Stornierungsbedingung
Von der Entrichtung der Miete wird der Mieter nach dem Gesetz nicht dadurch befreit, dass er durch einen in seiner Person liegenden Grund, z. B. Erkrankung, Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht anreisen kann. Der Vermieter muss sich jedoch den Wert der ersparten Aufwendungen (regelmäßig 20 % des Mietzinses) sowie gegebenenfalls Einnahmen aus einer anderweitigen Vermietung des Objektes anrechnen lassen. Der Mieter muss also nach dem Gesetz gegebenenfalls 80 % des Mietzinses zahlen, obwohl er den Mietgegenstand nicht nutzen konnte. Die SAV empfiehlt daher dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung. Sofern eine Neuvermietung gelingt, hat der Mieter 10 % des ursprünglichen Mietzinses als Kostenpauschale an SAV zur Abgeltung des zusätzlichen Aufwandes zu zahlen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.
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•
Anzahlung: 33% des Mietpreises Tage nach Buchung fällig
•
Restzahlung: Tage vor Anreise
•
keine Kaution
•
Anreisezeit: frühestens 16:00 Uhr
•
Abreise: bis spätestens 10:00 Uhr
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Barzahlung
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- Kurtaxe Haupsaison (01.04.-31.10.) 3,70€ pro Person/Nacht
- Kurtaxe in der Nebensaison 1,85 €
Weitere Unterkünfte
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