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Das Apartment 051 WB im "Haus Metropol" ist mit einem Wohnzimmer mit Sofa, dem Essplatz vor dem Fenster und einer Schrankwand eingerichtet. In der Schrankwand sind zwei einzeln aufklappbare Schrankbetten untergebracht. Vom Westbalkon genießt man einen freien Blick auf Strand und Meer. Eine Küchenzeile befindet sich im Flur. Bei dem Bad handelt es sich um ein Duschbad. W'Lan kostenlos
Das Haus Metropol steht direkt am Strand von Westerland zwischen den beiden Fußgängerzonen. In unmittelbarer Nähe befinden sich die "Sylter Welle" und das Syltness-Center. Das Appartement 051 WB befindet sich in der 3. Etage und hat einen freien Meerblick und einen Blick auf Strand und Kurmuschel.
Aktuelle Bilder folgen demnächst, da das Appartement momentan renoviert wird!
Ein Pkw-Stellplatz kann, je nach Verfügbarkeit, Außen oder in der Tiefgarage dazu gemietet werden.
30 m
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4 km
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Eine Vielzahl an Fahrradvermietungen erlaubt zusätzliche Mobilität auf den zahlreichen Radwegen
Aktivitäten in der Umgebung
Freizeitbad Sylter-Welle, geführte Wanderungen in die Natur, Funbeach, Kino, diverse Sportangebote, Schiffsausflüge sowie Bustouren, Kinderbetreuung, Erlebniszentrum Naturgewalten, Aquarium, Museen und kleiner Tierpark.
Mit der Deutschen Bahn oder der Nord-Ostsee-Bahn gelangen Sie über den Hindenburgdamm auf die Insel Sylt.
Mit dem Auto kommen Sie nur per Autozug von Niebüll, oder mit der Sylt-Fähre von der dänischen Insel Römö aus, auf die Insel Sylt.
Auf Sylt bietet Ihnen die Sylter Verkehrsgesellschaft die Möglichkeit, mit ihrem weitreichenden Bus-Netz, einige Busse mit Fahrradtransport, alle Inselorte zu erreichen.
Alternativ können sie sich auch bei einigen Autovermietungen selbst ein Auto mieten.
Eine Vielzahl an Fahrradvermietungen erlaubt zusätzliche Mobilität auf den zahlreichen Radwegen.
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Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Allgemeine Geschäftsbedingungen Sylt-Appartements
Allgemeine Mietvertragsbedingungen
Das Mietverhältnis wird von der Sylt-Appartement GbR deren Geschäftsführer und Gesellschafter Frau Janina Maaß und Herr Thomas Casper sind, vermittelt. Die Sylt Appartement GbR ist nicht Vermieterin. Vermieter ist der jeweils im Mietvertrag angegebene Eigentümer.
Die Verpflichtung zur Entrichtung der Miete entfällt nicht dadurch, dass der Mieter das Mietobjekt aus Gründen die in seiner Person liegen, zum Beispiel Erkrankung oder Verhinderung aus beruflichen oder familiären Gründen, nicht nutzt. Auf die Miete werden jedoch ersparte Aufwendungen, die entgegenkommend mit 20 % pauschalisiert werden, sowie Einnahmen aus einer anderweitigen Nutzung des Mietobjekts angerechnet. Mithin muss der Mieter gegebenenfalls 80 % der Miete zahlen, auch wenn er das Mietobjekt nicht nutzt.
Die Abänderung von Mietverträgen, insbesondere zeitliche Verschiebung ist grundsätzlich nicht möglich. Sollte der Vermieter im Einzelfall hierzu bereit sein, hat die Sylt Appartemnt GbR Anspruch auf eine Umbuchungsgebühr in Höhe von 50,00 €.
Falls das Mietobjekt auf Grund von nicht vorhersehbaren Umständen, z.B. Feuer- oder Sturmschaden, nicht zur Verfügung gestellt werden kann, ist der Vermieter berechtigt, eine gleichwertige Ersatzwohnung zu stellen. Ist dem Vermieter dies nicht möglich, ist er berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
Die Schlüssel für das Mietobjekt werden am Anreisetag ab 17:00 Uhr in den Geschäftsräumen der Sylt Appartement GbR ausgehändigt. Nach Absprache kann im Einzelfall eine frühere Aushändigung erfolgen. Bei einer Anreise nach 18:00 Uhr ist zuvor Kontakt mit der Sylt Appartement GbR aufzunehmen.
Das Mietobjekt darf nur für Wohnzwecke und nur von der im Mietvertrag angegebenen Personenzahl genutzt werden. Das Mietobjekt oder Teile hiervon dürfen nicht entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte überlassen werden. Dritte in diesem Zusammenhang sind alle Personen, die nicht Mieter oder diejenigen Personen sind, die von der im Mietvertrag angegebenen Personenanzahl erfasst sind.
Der Aufenthalt von Haustieren in der Wohnung ist untersagt, sofern mit dem Mietvertrag nicht ein Anderes ausdrücklich vereinbart wurde. Sind Haustiere zulässig, so ist ein Aufenthalt auf Polstermöbeln zu unterbinden. Verunreinigungen der Außenflächen des Mietobjektes bzw. um dieses herum sind ebenfalls zu unterbinden, hilfsweise umgehend vom Mieter zu beseitigen.
Der Mieter hat Beschädigungen oder sonstige Mängel des Mietobjektes umgehend der Sylt Appartement GbR mittzuteilen. Erfolgt keine Mitteilung wird davon ausgegangen, dass sich das Mietobjekt einschließlich des Inventars im ordnungsgemäßen Zustand befindet. Der Mieter hat das Mietobjekt und dessen Inventar pfleglich zu behandeln.
Die im Mietvertrag angegebenen Flächen des Mietobjekts entsprechen dem sogenannten Fußleistenmaß. Der Mieter hat keinen Anspruch auf eine bestimmte Möblierung oder Anordnung der Möbel. Die Qualität der Möbel entspricht jedoch stets derjenigen, die Werbemittel für das Mietobjekt entnommen werden kann. Verfügt das Mietobjekt über eine Außenfläche (Garten, Terrasse oder Balkon) stehen im Winterhalbjahr keine Außenmöbel zur Verfügung.
Falls im Mietobjekt ein Internetanschluss zur Verfügung steht, haftet die Sylt Appartement GbR und der Vermieter nicht für die Funktionsfähigkeit des Internetanschlusses, eine bestimmte Übertragungsgeschwindigkeit oder die Vertraulichkeit der übermittelten Daten. Der Mieter verpflichtet sich einen etwa vorhandenen Internetanschluss nicht für rechtswidrige Handlungen zu nutzen und insbesondere keine Urheberrechtsverletzungen zu begehen, mithin insbesondere keine sogenannten Tauschbörsen für Filme und Musik (Peer-to-Peer-Netzwerke) zu nutzen. Bei einer Verletzung vorstehender Verpflichtungen stellt der Mieter die Sylt Appartement GbR sowie der Vermieter von allen Ansprüchen Dritter frei, die sich aus dem Verstoß ergeben.
Das Mietobjekt ist bei Abreise besenrein zu hinterlassen. Das Geschirr ist zu reinigen und der Müll zu entsorgen. Fenster und Türen sind zu schließen. Bei der Verletzung dieser Vorgaben ist der Mieter verpflichtet, für den zusätzlichen Aufwand der Sylter Appartement GbR ein angemessenes Entgelt zu entrichten.
Am Abreisetag ist das Mietobjekt spätestens um 10:00 Uhr zu verlassen und die Schlüssel unverzüglich danach in den Geschäftsräumen der Sylt Appartement GbR abzugeben. Für den Fall einer verspäteten Rückgabe von Schlüsseln haftet der Mieter für jede Nacht der Verspätung auf eine Entschädigung in Höhe der Tagesmiete. Ferner haftet der Mieter für alle daraus folgenden nutzlosen Aufwendungen und Schäden, insbesondere auch Schadensersatzforderungen der Folgemiete auf Grund einer verspäteten Überlassung des Mietobjekts. Erfolgt die Rückgabe sämtlicher Schlüssel trotz Aufforderung nicht, ist der Vermieter berechtigt auf Kosten der Mieter neue Türschlösser einbauen zu lassen.
Die Sylt Appartement GbR und der Vermieter haften nur für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen sowie sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Vorstehender Satz 1 gilt entsprechend für Pflichtverletzungen eines gesetzlichen Vertreters und Erfüllungsgehilfen der Sylt Appartement GbR und des Vermieters. Sonstige Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen.
Sollten einzelne Regelungen des Mietvertrages einschließlich dieser Bedingungen oder Teile davon unwirksam sein, bleiben die Bestimmungen im Übrigen wirksam. An die Stelle der unwirksamen Regelungen sollen die gesetzlichen Vorschriften treten.
Firma Sylt Appartements - Herr Thomas und Jannina Maaß-Casper
Wir sprechen: Deutsch
Unterkunfts-Nummer: 179477
Wir freuen uns auf Ihren Besuch!
Mo-Fr 09.00 - 18.00 Uhr Sa 09.00 - 12.00 Uhr (Juli/August bis 14.00 Uhr)
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*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
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