Stornierungsbedingung
BUNGALOWVERHUUR DE MUY VERHUUR b.v.
RÜCKTRITTSRISIKO
Art 1. Zustandekommen der Teilnahme.
Die Teilnahme kommt zustande durch die Bezahlung des beigefügten Überweisungsvordrucks. Als nachtweis der
Einschreibung gilt der Reservierungsvertrag, auf dem angegeben ist, daß die Einschreibung erfolgt ist
Art 2 Teilnehmer
Die Teilnahme lautet auf den Namen des Mieter und kann nicht auf ein ander Vertragsnummer überschrieben werden.
Art 3. Beitrag
Der Beitrag ist gleichzeitig mit der Bezahlung der Mietsumme zu entrichten. Bei der Festsetzung des Beitrags ist die
volle zu zahlende Mietsumme zu berücksichtigen. Die Teilnahme fängt erst nach bezahlung des vollständigen Beitrags
an und endet an dem Tag das die Mietzeitraum begint, und der Mieter anwesend ist.
Art 4. Doppelter Schutz des Teilnehmers
Besteht ein Anspruch auf Ersatz von Schäden oder Kosten aufgrund einer anderen Versicherung älteren oder jüngeren
Datums oder aufgrund eines Gesetzes oder einer anderen Regelung, ist die hier beschriebene Teilnahme nur in zweiter
Linie wirksam. In einem solchen Fall wird nur die Schaden für einen Ersatz in Betracht kommen, der den Betrag
übersteigt, auf den der Teilnehmer an anderer Stelle Anspruch erheben kann.
Art 5. Stornierung
Unter Stornierungskosten werden ausschließlich die – im Falle einer Annulierung – gegenüber dem Vermieter zu
zahlenden Kosten verstanden; diese umfassen die ganz oder teilweise bezahlte Mietsumme, dies jedoch nur höchstens
bis zum Betrag der Mietsumme wie auf der Bestätigung angegeben, sofern diesbezüglich der Beitrag bezahlt wurde. Der
Schadenersatz wird nie höher sein als der Betrag, den der Teilnehmer auch ohne Vorliegen dieser Teilnahme an den
Vermieter zu zahlen hätte.
Wollen Sie die Rücktrittsrisko nicht benützen, bitte ziehen das ganse Betrag der Prämie von der 1e Anzahlung der Miete
ab.
Art 6. Von dem Rücktrittsrisiko gedeckte Ereignisse
1. ernsthafte Erkrankung, Unfall oder Tod des:
a. Teilnehmers
b. seines/ihres (verschwägerten) Verwandten 1 oder 2 Grades.
c. seines Hausgenossen (laut Angaben beim Einwohnermeldeamt)
2. ein von außen einwirkender Umstand, durch den:
a. die eigene Wohnung oder Mietwohnung oder das Unternehmen des Teilnehmers erheblichen
Schaden nimmt oder erleidet, so daß der Teilnehmer in seiner Eigenschaft als Eigentümer, Mieter
oder faktischer Geschäftsführer an Ort uns Stelle anwesend sein muß.
b. das Fereinobjekt ausfällt
3. unfreiwillige Arbeitslosigkeit infolge einer vollständigen oder teilweisen Schließung des Unternehmens, bei
dem der Teilnehmer beschäftigt ist.
Art 7. Ausschlüsse
Von der Deckung durch das Rücktrittsrisiko sind die folgenden Ereignisse ausgeschlossen:
1. Diejenigen, die unmittelbar mit einem Krieg und/oder Bürgerkrieg im Zusammenhang stehen oder dadurch
verursacht werden.
2. Diejenigen, die unmittelbar mit der Beteiligung oder dem willentlichen bzw. wissentlichen Beiwohenen des
Teilnehmers an Streik, Aufruhr, Austand und/oder Terrorhandlung im Zusammenhang stehen oder unmittelbar
dadurch verursacht werden.
3. Diejenigen, die durch Atomkernreaktionen und/oder Umweltverschmutzung verursacht werden, in diesem
Zusammenhang auftreten oder daraus hervorgehen, gleichgültig, wie und wo die Reaktion/Verschmutzung
enstanden ist.
4. Epidemien und/oder das Ausbrechen von Krankheiten im großen Umfang im Zielgebiet.
Art 8. Pflichten des Teilnehmers
Der Teilnehmer bzw. der von Teilnahme Betroffene ist verpflichtet, unverzüglich, jedoch innerhalb von 3 x 24 Stunden,
De Muy b.v. über die Umstände in Kenntnis zu setzen, die dazu führen, daß die beabsichtigte Anmietung des Objekts
nicht erfolgen kann. Diese Partei ist ferner verpflichtet, auf Ersuchen vom De Muy b.v. einen hinreichenden Nachweis zu
erbringen, wenn ein Anspruch auf Vergütung aufgrund dieser Teilnahme erhoben wird.
ZuIhrer Information:
Diese Reglement ist eine Übersetzung. Ausschliesslich das Reglement in Niederländischer Sprache ist
rechtsgültig. Die Deutsche Übersetzung hat keine Rechtsgültigkeit.