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Gemüdliche helle Ferienwohnung!
Die Ferienwohnung befindet sich im Dachgeschoss und bietet großzügigen Platz für bis zu 2 Personen.
Das Wohnzimmer ist hell und gemütlich eingerichtet.
Aus dem Wohnzimmer haben Sie einen herrlichen Blick über grüne Wiesen direkt auf den Leuchtturm.
Die Wohnung ist mit Echtholzmöbeln und einer hochwertigen Echtholzküche liebvoll ausgestattet.
Wir stellen Ihnen ein schnelles 50.000DSL WLAN-Netz zur Verfügung.
Sie haben einen eigenen Parkplatz direkt am Haus.
Wir verwenden ausschließlich daunenfreie Bettwäsche. Unsere Wasch- und Reinigungsmittel (Klar) sind ökologisch und Duftstoff-frei.
Ihr Gastgeber ist Insulaner und vor Ort!
Ein gepflegter und sonniger Garten (2000m²) umgibt das Haus.
Wir bitten Sie für den Strand eigene Handtücher mitzubringen.
800 m
100 m
500 m
5 km
500 m
600 m
1 km
1.5 km
Biikebrennen am 28.Februar, Osterfeuer, Mühlentag am Pfingstmontag, Sonnenwendfeier, Trachtentanz, Dorffeste, wechselnde Veranstaltungen von Klassik, Kultur über Comedy bis Konzerte, Discothek am Strandübergang in Nebel, div. Sportveranstaltungen
Unser " Hüs Lennies" liegt nur wenige Gehminuten vom Waldrand entfernt.
Hinter dem Wald gelangen Sie zum wunderschönen Badestrand.
Der Weg zum Strand führt durch eine unberüherte Dünenlandschaft.
Zu Fuß sind Sie in ca. 8 Min. im historischen Ortskern von Nebel (Richtung Osten), nach weiteren 2 Min. sind Sie an der Wattenmeerseite der Insel angekommen.
Richtung Westen führt der Wanderweg Sie durch den Wald an den sich eine faszinierende Landschaft aus Dünen und Heide anschließt.
Sie reisen generell mit der Fähre an. Die Abfahrzeiten und PKW-Buchungen können Sie unter www.faehre.de entnehmen.
Sollten sie ohne PKW fahren, so können Sie per Bus oder bequem mit dem Taxi anreisen.
Die Bushaltestelle ist nur 100m entfernt.
Dir wird noch nichts berechnet
Bitte beachten Sie, dass zusätzlich verbrauchsabhängige Nebenkosten anfallen können. Bei Fragen dazu kontaktieren Sie bitte direkt den Gastgeber.
Allgemeine Mietbedingungen
Ferienwohnungsvermietung
Hüs Lennies
Valena Langfeld
Vertragsschluss
a) Der Mietvertrag über die anliegend beschriebene Ferienwohnung / Ferienhaus ist verbindlich geschlossen, wenn der in der Anlage beigefügte Mietvertrag (Buchungsbestätigung) vom Mieter unterschrieben dem Vermieter zugegangen ist.
b) Die Ferienwohnung / das Ferienhaus wird dem Mieter für die angegebene Vertragsdauer, ausschließlich zur Nutzung für Urlaubszwecke vermietet und darf nur mit der im Mietvertrag angegebenen maximalen Personenzahl belegt werden.
Mietpreis und Nebenkosten
a) In dem vereinbarten Mietpreis sind alle pauschal berechneten Nebenkosten enthalten.
b) Der Mietpreis (Gesamtpreis) ist bis zu der auf der Buchungsbestätigung angegebenen Frist, spätestens aber 4 Wochen vor Mietbeginn auf das in der Buchungsbestätigung angegebene Bankkonto zu leisten.
3. Kaution
Auf die Zahlung einer Kaution wird verzichtet.
4. Mietdauer
a) Am Anreisetag stellt der Vermieter das Mietobjekt dem Mieter ab 17.00 Uhr in vertragsgemäßem Zustand zur Verfügung. Sollte die Anreise nach 18.00 Uhr erfolgen, so muss der Mieter dies dem Vermieter mitteilen. Unterbleibt diese Mitteilung, ist der Vermieter berechtigt, die Unterkunft bei einer einzelnen Übernachtung 2 Stunden nach dem vereinbarten Bereitstellungstermin, bei mehr als einer Übernachtung am Folgetag nach 12 Uhr anderweitig zu belegen.
b) Am Abreisetag wird der Mieter das Mietobjekt dem Vermieter bis spätestens 09.00 Uhr geräumt und in besenreinem Zustand übergeben. Dabei hat der Mieter noch folgende Arbeiten selbst zu erledigen: Abziehen der Bettwäsche, Spülen des Geschirrs und Entleeren der Papierkörbe und Mülleimer.
5. Rücktritt durch den Mieter
a) Der Mieter kann vor Beginn der Mietzeit durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Vermieter vom Mietvertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Zugangs der Rücktrittserklärung beim Vermieter.
b) Tritt der Mieter vom Mietvertrag zurück, so hat er pauschalen Ersatz für die beim Vermieter bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn in der Höhe von 90% des vereinbarten Mietpreis zu leisten .
c) Dem Mieter bleibt der Nachweis vorbehalten, dass bei dem Vermieter kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
e) Der Vermieter hat nach Treu und Glauben eine nicht in Anspruch genommene Unterkunft anderweitig zu vermieten und muss sich das dadurch Ersparte auf die von ihm geltend gemachten Stornogebühren anrechnen lassen.
Der Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung wird dem Mieter empfohlen.
6. Kündigungsrecht
a) Ein Recht zur ordentlichen Kündigung besteht nicht.
b) Beide Vertragsparteien können das Vertragsverhältnis nach § 543 BGB bzw. unter den Voraussetzungen des § 569 BGB fristlos und außerordentlich aus wichtigem Grund kündigen.
c) Ein wichtiger Grund liegt für den Vermieter insbesondere vor, wenn der Mieter das Zimmer vertragswidrig gebraucht (erhebliche Vertragsverletzung) oder die Hausordnung missachtet. Im Falle einer erheblichen Vertragsverletzung muss der Vermieter dem Mieter eine kurze Frist zur Abhilfe setzten oder abmahnen, es sei denn, diese ist nicht erfolgsversprechend oder es liegen ausnahmsweise Gründe vor, die einen Verzicht rechtfertigen. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
d) Der Vermieter hat ferner ein Rücktrittsrecht bzw. ein Recht zur außerordentlichen Kündigung, wenn der Mieter trotz vorheriger Mahnung die vereinbarten Zahlungen (Anzahlung, Restzahlung und Kaution) nicht fristgemäß leistet. In diesem Falle kann der Vermieter von dem Mieter Ersatz der bis zur Kündigung entstandenen Aufwendungen und des entgangenen Gewinns verlangen (vgl. Ziff. 5 b).
e) Ein wichtiger Grund liegt für den Mieter insbesondere vor, wenn der Vermieter dem Mieter nicht den vertragsmäßigen Gebrauch der Ferienwohnung / des Ferienhauses gewährt.
f) Im Übrigen gelten die gesetzlichen Regelungen zum Recht der außerordentlichen, fristlosen Kündigung.
7. Aufhebung des Vertrags wegen außergewöhnlicher Umstände
Der Mietvertrag kann von beiden Seiten gekündigt werden, wenn die Erfüllung des Vertrages infolge bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbarer höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird. Beide Vertragsparteien werden von ihren vertraglichen Verpflichtungen frei. Sie müssen jedoch der jeweils anderen Vertragspartei bereits erbrachte Leistungen erstatten.
8. Pflichten des Mieters
a) Der Mieter verpflichtet sich, das Mietobjekt mitsamt Inventar mit aller Sorgfalt zu behandeln. Für die schuldhafte Beschädigung von Einrichtungsgegenständen, Mieträumen oder des Gebäudes sowie der zu den Mieträumen oder dem Gebäude gehörenden Anlagen ist der Mieter ersatzpflichtig, wenn und insoweit sie von ihm oder seinen Begleitpersonen oder Besuchern schuldhaft verursacht worden ist.
b) In den Mieträumen entstehende Schäden hat der Mieter soweit er nicht selbst zur Beseitigung verpflichtet ist, unverzüglich dem Vermieter oder der von diesem benannten Kontaktstelle (Hausverwaltung) anzuzeigen. Für die durch nicht rechtzeitige Anzeige verursachten Folgeschäden ist der Mieter ersatzpflichtig.
c) In Spülsteine, Ausgussbecken und Toilette dürfen Abfälle, Asche, schädliche Flüssigkeiten und ähnliches nicht hineingeworfen oder -gegossen werden. Treten wegen Nichtbeachtung dieser Bestimmungen Verstopfungen in den Abwasserrohren auf, so trägt der Verursacher die Kosten der Instandsetzung.
d) Bei eventuell auftretenden Störungen an Anlagen und Einrichtungen des Mietobjektes ist der Mieter verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu kontaktieren, um zu einer Behebung der Störung oder evtl. entstehenden Schaden gering zu halten.
e) Der Mieter verpflichtet sich, die maximale Belegung einzuhalten. Überschreitet der Mieter die im Mietvertrag vereinbarte maximale Belegungszahl, ist der Vermieter zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt. Der Mieter hat dem Vermieter in diesem Fall die bereits entstandenen Aufwendungen und den entgangenen Gewinn (vgl. Ziff. 5 b) zu erstatten.
9. Haftung des Vermieters
a) Der Vermieter haftet für die Richtigkeit der Beschreibung des Mietobjektes und ist verpflichtet, die vertraglich vereinbarten Leistungen ordnungsgemäß zu erbringen und während der gesamten Mietzeit zu erhalten. Der Vermieter haftet nicht für Mängel, die dem Mieter bei Abschluss dieses Vertrages bekannt waren.
b) Liegen Mängel an der Mietsache vor, so muss der Mieter den Vermieter oder ggf. die Hausverwaltung über diese Mängel unverzüglich unterrichten. Unterlässt der Mieter diese Meldung, so stehen ihm keine Ansprüche wegen Nichterfüllung der vertragsmäßigen Leistungen (insbesondere keine Ansprüche auf Mietminderung) zu.
c) Die Haftung des Vermieters für Sachschäden ist ausgeschlossen, soweit sie nicht auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Vermieters bzw. seines Erfüllungsgehilfen oder auf einer fahrlässigen Verletzung von wesentlichen Vertragspflichten (sog. Kardinalpflichten) des Vermieters beruhen. Der Vermieter haftet nicht in Fällen höherer Gewalt (z.B. Brand, Überschwemmung etc.).
10. Tierhaltung
Die Unterbringung von jeglichen Haustieren ist untersagt.
11. Änderungen des Vertrages
Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sowie alle rechtserheblichen Erklärungen bedürfen der Schriftform.
12. Hausordnung
Die Mieter sind zu gegenseitiger Rücksichtnahme aufgefordert. Insbesondere sind störende Geräusche, namentlich lautes Türwerfen und solche Tätigkeiten, die die Mitbewohner durch den entstehenden Lärm belästigen und die häusliche Ruhe beeinträchtigen, zu vermeiden. Musizieren ist in der Zeit von 22.00 Uhr bis 8.00 Uhr und von 13.00 Uhr bis 15.00 Uhr zu unterlassen. Rundfunk-, Fernseh- und Phonogeräte sind nur auf Zimmerlautstärke einzustellen.
13. Rechtswahl und Gerichtsstand
a) Es findet deutsches Recht Anwendung.
b) Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertragsverhältnis ist das Amtsgericht zuständig, in dessen Bezirk der Beklagte seinen allgemeinen Gerichtsstand hat.
c) Für Klagen des Vermieters gegen Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen oder privaten Rechts oder Personen, die keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland haben oder die nach Abschluss des Vertrages ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt haben oder deren Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist, wird der Wohnsitz des Vermieters als ausschließlicher Gerichtsstand vereinbart.
Nebel im Januar 2020
Bitte sehen Sie von Buchungsanfragen unter 6 Übernachtungen ab.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Familie Langfeld
Wir sprechen: Deutsch
Unterkunfts-Nummer: 140271
09:00 - 18:00
Bitte geben Sie weitere Details ein, um die Kontaktnummer des Gastgebers zu erhalten
*Haftungsausschluss: Kann Bewertungen von vertrauenswürdigen Drittanbietern enthalten
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