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Stornierungsbedingungen
Auszug aus den Allgemeinen Mietbedingungen
4. Rücktritt, Umbuchung, Ersatzteilnehmer
4.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn vom Vertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung - möglichst schriftlich - beim Vermieter.
4.2 Tritt der Mieter vom Vertrag zurück oder nimmt er das Ferienhaus ohne Rücktrittserklärung nicht in Anspruch, so kann der Vermieter die folgenden Rücktrittsgebühren verlangen:
Bei Rücktritt bis 61 Tage vor Reiseantritt: 20% des Mietpreises
Bei Rücktritt vom 60. bis 35. Tag vor Reisebeginn 50% des Mietpreises
Bei Rücktritt vom 34. bis 2. Tag vor Reisebeginn 80% des Mietpreises
Tritt der Mieter später zurück oder nimmt er das Ferienhaus nicht in Anspruch, so hat er den gesamten Mietpreis zu entrichten, falls kein Ersatzmieter gefunden wird.
4.3. Gelingt es dem Vermieter, einen anderen Kunden für denselben Zeitraum und zu denselben Bedingungen zu finden, so werden unabhängig vom Rücktrittstermin lediglich 20% des Mietpreises berechnet.
4.4 Bis zum Mietbeginn können Sie verlangen, dass eine dritte Person in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag eintritt. Es bedarf hierzu einer schriftlichen Mitteilung an den Vermieter (Umbuchung).
4.5 Mit der Bestätigung der Teilnehmeränderung durch den Vermieter tritt der neue Mieter in Ihre Rechte und Pflichten aus dem Mietvertrag ein. Für die erforderliche Bestätigung der Umbuchung wird eine Pauschale in Höhe von € 25,00 berechnet.
4.6 Wir empfehlen Ihnen den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung.
Bei einem Corona Lockdown durch die deutsche Landesregierung, gebührenfreie Umbuchung oder 100% Erstattung.
5. Rücktritt und Kündigung durch den Vermieter
5.1 Der Vermieter kann den Mietvertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen, wenn der Mieter oder einer der mitreisenden Gäste sich trotz Abmahnung durch den Vermieter in störender oder zerstörerischer Weise verhält und eine Fortsetzung des Mietvertrages dem Vermieter oder anderen Gästen nicht zugemutet werden kann. In diesem Fall behält der Vermieter den Anspruch auf Miete.
5.2 Die Kündigung des Mietvertrages ist durch den Vermieter möglich, wenn die Durchführung durch höhere Gewalt (z.B. Krieg, innere Unruhen, Naturkatastrophen, Feuer etc.) erheblich beeinträchtigt, erschwert oder gefährdet wird. Wir zahlen dann den eingezahlten Mietpreis unverzüglich zurück, können jedoch für die erbrachten Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen.
Zahlung erst nach Bestätigung des Gastgebers
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